Grundlage dieses berufsspezifischen Qualifizierungsangebotes ist das „(Muster) –Kursbuch Palliativmedizin“ der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V., 2020. Die Kurs-Weiterbildung ist Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung im Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 29.11.2016.
Nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer umfasst die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Behandlung und Begleitung von Patient:innen mit einer inkurablen, weit fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Berücksichtigung der individuellen psychischen und spirituellen Situation die Lebensqualität dieser Patient:innen bestmöglich positiv zu beeinflussen. (Vgl. (Muster-)Kursbuch Palliativmedizin, S.5, online unter:
MUSTERKURSBUCH PALLIATIVMEDIZIN
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin
- Weiterbildungszeit: - 120 Stunden Fallseminare unter Supervision
Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
Basiskurs Palliativmedizin für Ärzt:innen (40 UE)
- Modul I Grundlagen der Palliativmedizin (10 h)
- Modul II Psycho-Soziale Aspekte der Palliativmedizin und Selbstreflexion (10 h)
- Modul III Grundlagen der symptomorientierten Behandlung (10 h)
- Modul IV Symptomlinderung und Behandlung palliativmedizinischer
Krankheitsbilder (10 h)
Fallseminar einschließlich Supervision
Die Fallseminare dienen der vertiefenden Ergänzung und Anwendung der in der Kurs-Weiterbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und dem strukturierten Umgang mit Beispielen aus der Praxis. Voraussetzung für die Teilnahme an den Fallseminaren ist der Abschluss der Kurs-Weiterbildung.
Die Gesamtstundenzahl der Fallseminar-Weiterbildung „Palliativmedizin“ beträgt 120 Stunden. Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen zu je 40 Stunden.
Die Absolvierung der Module I und II kann in flexibler Reihenfolge erfolgen. Der Beginn des Moduls III setzt die abgeschlossenen Module I und II voraus- die Mindestzeit für den Besuch aller drei Module beträgt 6 Monate.
Modul I Kommunikation (40h)
Modul II Ethik und Recht (40h)
Modul III komplexe Fallbeispiele der Teilnehmer:innen (40h)
Suche: Weiterbildungsbefugte Zusatzbezeichnung Palliativmedizin