das ist palliativ

    Weiterbildungsangebot: Qualifizierte und koordinierte Palliativversorgung gemäß § 87 Abs. 1b SGB V

    Kurse für niedergelassene ÄrztInnen sowie für KollegInnen, die die Niederlassung planen, zur Teilnahme an der qualifizierten und koordinierten Palliativversorgung gemäß § 87 Abs. 1b SGB V. Die unter der Rubrik  „Theoretische Kenntnisse“ geforderte 40-stündige Kurs-Weiterbildung „Palliativmedizin“ nach dem (Muster-)Kursbuch Palliativmedizin der Bundesärztekammer wird an zwei aufeinander folgenden Wochenenden angeboten:

    Am ersten Wochenende werden die geforderten 20 Stunden (+ 2 Std.) mit den Inhalten „Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen (Symptomkontrolle für Vertragsärzte, die bereits die strukturierte curriculare Fortbildung „Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer (60 Std.)  und  die Fortbildung „Curriculum Psychosomatische Grundversorgung“ (80 Std.) absolviert haben, angeboten.

    Am zweiten Wochenende werden die geforderten 18 Stunden  mit den Inhalten „Psychosoziale und spirituelle Aspekte“, „Ethische und rechtliche Fragestellungen“, „Kommunikation und Teamarbeit“ und „Selbstreflexion“ für Vertragsärzte, die bereits die Zusatzqualifikation „Spezielle Schmerztherapie“ (80 Std.) absolviert haben, angeboten.

     

    Termine MEMOMED:

    Wochenende 1:

    09.02. - 11.02.2018
    18.05. - 20.05.2018

    Wochenede 2:

    16.02. - 18.02.2018
    25.05. - 27.05.2018

    Dr. med. Peter Hoffmann
    Rothenbaumchausseé 91
    20148 Hamburg
    Tel.: 0172-3215978
    Fax: 040-45037955
    Mail: hoffmann@medizindialog.de

     

    SAPV-Rahmenvereinbarung

    20.01.2023

    HANDREICHUNG ZUM RAHMENVERTRAG DER SAPV


    26.10.2022

    SAPV ERWACHSENE BUNDESRAHMENVERTRAG 
    SAPV KINDER UND JUGENDLICHE BUNDESRAHMENVERTRAG


    04.12.2018

    Bundesweiter Dialog zum möglichen SAPV-Rahmenvertrag

    Auf Einladung der Bundesarbeitsgemeinschaft Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (BAG SAPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV) fand am 19. November 2018 ein Treffen zur Diskussion der Ideen rund um die Ausgestaltung eines entsprechend der politischen Signale wahrscheinlich gewordenen bundeseinheitlichen Rahmenvertrags SAPV statt. Rund 50 Vertreter/innen aller Bundesländer führten einen konstruktiven Dialog um Mindestmerkmale der SAPV, die sichergestellt sein müssen, um das Qualitätsniveau der SAPV zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Veranstaltung wird als Auftakt zu weiteren Treffen gewertet, da alle Teilnehmenden betonten, dass ein transparentes Vorgehen der Verbände für alle von Nutzen ist. Weitreichende Übereinstimmungen in vielen wesentlichen Punkten wurde bereits bei diesem ersten Treffen deutlich.

    Auf Initiative der DGP haben sich zu diesem Thema außerdem die Leistungserbringer für SAPV für Kinder und Jugendliche in Deutschland im Rahmen ihres jährlichen Treffens am 27. November mit maßgeblichen Verbänden der Kinder- und Jugendhospizarbeit, BAG-SAPV und DHPV ausgetauscht. Dabei beschlossen sie, als Grundlage für die Rahmenvertragsverhandlungen die „Empfehlungen zur Ausgestaltung der Versorgungskonzeption der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) von Kindern und Jugendlichen vom 12.06.2013“ fortzuschreiben. Im Januar wird der Ist-Stand zu den Struktur-, Qualifikations-, Leistungs- und Vergütungsmerkmalen der derzeitigen SAPV-Verträge für Kinder und Jugendliche auf der Grundlage des Punktes „3. Struktur der Leistungserbringer“ der o.g. Empfehlung erhoben. Nach wie vor besteht dringender Bedarf an multiprofessioneller Teamstruktur insbesondere hinsichtlich des psychosozialen Bereichs.

    17.08.2018

    Stellungnahme der DGP zum TSVG-Entwurf

    Der Referentenentwurf zum TSVG sieht eine Änderung des §132d SGB V zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vor. Danach sollen die Landesverbände der Kostenträger einheitliche Versorgungsverträge mit den maßgeblichen Vertretern der Palliativversorgung auf Landes-ebene abschließen. Als maßgeblicher Vertreter der Hospiz-und Palliativversorgung in Deutschland nimmt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hiermit Stellung allein zu den im Referentenentwurf auf S. 27 aufgeführten Änderungen zur SAPV. Die DGP bittet darüber hinaus auch bei allen anderen Änderungen im Referentenentwurf die besondere Situation von Menschen in Palliativsituationen angemessen zu berücksichtigen.

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)

    15.02.2017

    Stellungnahme der DGP "SAPV: Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist kein Wettbewerbsfeld"

    Die Notwendigkeit der Neuregelung der Vergabe von SAPV-Verträgen hatte sich als Konsequenz aus der vom OLG Düsseldorf im Juni 2016 festgestellten Rechtslage ergeben, s. auch DGP-Stellungnahme vom 15.02.2017:

    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „SAPV: Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ist kein Wettbewerbsfeld!“

    MUSTERVERTRÄGE ZUR SAPV

    Vielen Dank für die Einreichung Ihres Abstracts

    Wir haben Ihre Abstract-Einreichung für die 8. WAT 2022 erhalten. Nach der Deadline (12.12.2021) werden alle eingereichten Abstracts begutachtet; die korrespondierenden Autor:innen werden bis Ende Jan. 2022 benachrichtigt.
     

    Ihr WAT-Team

    Vorträge Kongress 2016

    Die Vorträge sind ausschließlich für Besucher des DGP-Kongresses 2016 freigegeben.

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
    Aachener Straße 5
    10713 Berlin

    T 030 / 30 10 100 - 0
    F 030 / 30 10 100 - 16
    dgp@dgpalliativmedizin.de
    www.dgpalliativmedizin.de