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Zusammengeführter Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Renate Künast, Helge Lindh, Dr. Nina
Scheer, Dr. Petra Sitte, Lukas Benner, Dr. Till Steffen und weiterer Abgeordneter
https://www.helling-plahr.de/files/dateien/Suizidhilfegesetz.pdf
Entschließungsantrag der Abgeordneten Martina Stamm-Fibich, Katrin Helling-Plahr, Renate Künast, Lukas Benner, Helge Lindh, Dr. Nina Scheer, Dr. Petra Sitte, Dr. Till Steffen und weiterer Abgeordneter zu der dritten Beratung der Gesetzentwürfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe und zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
https://www.renate-kuenast.de/images/EA_Suizidpr%C3%A4vention_ernst_nehmen.pdf
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Konstantin von Notz, Petra Pau, Stephan Pilsinger, Benjamin Strasser, Kathrin Vogler, Stephanie Aeffner, Renata Alt, Lisa Badum, Heike Baehrens, Jens Beeck, Marc Biadacz, Steffen Bilger, Friedhelm Boginski, Heike Brehmer, Dr. Carsten Brodesser, Dr. Janosch Dahmen, Ekin Deligöz, Maximilian Funke-Kaiser, Katrin Göring-Eckardt, Fabian Gramling, Dr. Armin Grau, Kerstin Griese, Hermann Gröhe, Uli Grötsch, Serap Güler, Rita Hagl-Kehl, Hubertus Heil (Peine), Anke Hennig, Christian Hirte, Franziska Hoppermann, Ingmar Jung, Josip Juratovic, Anja Karliczek, Maria Klein-Schmeink, Julia Klöckner, Tim Klüssendorf, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Carina Konrad, Paul Lehrieder, Lars Lindemann, Andrea Lindholz, Michael Georg Link (Heilbronn), Bettina Lugk, Max Lucks, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Michael Meister, Christoph Meyer, Dietrich Monstadt, Bettina Müller, Beate Müller-Gemmeke, Michelle Müntefering, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Ophelia Nick, Dietmar Nietan, Cem Özdemir, Thomas Rachel, Claudia Raffelhüschen, Dr. Volker Redder, Andreas Rimkus, Lars Rohwer, Dr. Martin Rosemann, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Bernd Rützel, Ingo Schäfer, Dr. Wolfang Schäuble, Peggy Schierenbeck, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Patrick Schnieder, Felix Schreiner, Rita Schwarzelühr-Sutter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Stephan Seiter, Rainer Semet, Bettina Stark-Watzinger, Konrad Stockmeier, Diana Stöcker, Dr. Hermann-Josef Tebroke, Michael Theurer, Antje Tillmann, Nico Tippelt, Derya Türk-Nachbaur, Kerstin Vieregge, Dr. Johann David Wadephul, Annette Widmann-Mauz, Elisabeth Winkelmeier-Becker
https://lars-castellucci.de/medien/2022/03/230619-Gesetzentwurf-20_904.-mit-Aenderungsantrag.pdf
Antrag der Abgeordneten Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Benjamin Strasser, Kathrin Vogler, Petra Pau, Katja Adler, Stephanie Aeffner, Renata Alt, Lisa Badum, Heike Baehrens, Jens Beeck, Dr. André Berghegger, Marc Biadacz, Steffen Bilger, Friedhelm Boginski, Heike Brehmer, Dr. Carsten Brodesser, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Janosch Dahmen, Ekin Deligöz, Enak Ferlemann, Sebastian Fiedler, Thorsten Frei, Maximilian Funke-Kaiser, Katrin Göring-Eckardt, Fabian Gramling, Dr. Armin Grau, Kerstin Griese, Hermann Gröhe, Uli Grötsch, Sabine Grützmacher, Serap Güler, Christian Haase, Rita Hagl-Kehl, Matthias Hauer, Hubertus Heil (Peine), Mechthild Heil, Anke Hennig, Christian Hirte, Dr. Hendrik Hoppenstedt, Franziska Hoppermann, Hubert Hüppe, Ingmar Jung, Josip Juratovic, Anja Karliczek, Volkmar Klein, Maria Klein-Schmeink, Julia Klöckner, Tim Klüssendorf, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Carina Konrad, Paul Lehrieder, Lars Lindemann, Andrea Lindholz, Michael Georg Link (Heilbronn), Max Lucks, Bettina Lugk, Yvonne Magwas, Stephan Mayer (Altötting), Takis Mehmet Ali, Dr. Michael Meister, Christoph Meyer, Claudia Moll, Dietrich Monstadt, Stefan Müller (Erlangen), Bettina Müller, Beate Müller-Gemmeke, Michelle Müntefering, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Ophelia Nick, Dietmar Nietan, Dr. Konstantin von Notz, Cem Özdemir, Thomas Rachel, Claudia Raffelhüschen, Dr. Volker Redder, Henning Rehbaum, Andreas Rimkus, Thomas Röwekamk, Lars Rohwer, Dr. Martin Rosemann, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Bernd Rützel, Ingo Schäfer, Dr. Wolfang Schäuble, Peggy Schierenbeck, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Patrick Schnieder, Felix Schreiner, Rita Schwarzelühr-Sutter, Matthias Seestern-Pauly, Detlef Seif, Dr. Stephan Seiter, Rainer Semet, Jens Spahn, Bettina Stark-Watzinger, Konrad Stockmeier, Diana Stöcker, Dr. Hermann-Josef Tebroke, Michael Theurer, Antje Tillmann, Derya Türk-Nachbaur, Kerstin Vieregge, Dr. Johann David Wadephul, Marco Wanderwitz, Annette Widmann-Mauz, Dr. Klaus Wiener, Elisabeth Winkelmeier-Becker
https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001121.pdf
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023, zwei Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen über eine Neuregelung der Suizidhilfe mehrheitlich zurückgewiesen. Einen gemeinsamen Antrag beider Gruppen mit dem Titel „Suizidprävention stärken“ (20/7630) nahm das Parlament hingegen mit 692 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen an.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw27-de-suiziddebatte-954918
Montag, 28. November 2022, 14 bis 19 Uhr, Sitzungssaal 3.101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Berlin.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/913212-913212
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2021 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Im Deutschen Bundestag haben die parlamentarischen Beratungen zur Verwirklichung dieses Rechts begonnen. Die dazu vorliegenden Gesetzesentwürfe sollen in der Dialogveranstaltung der Bundesärztekammer zunächst vergleichend dargestellt werden und Grundlage der Diskussion sein.
https://www.youtube.com/watch?v=8MSdiMBFo9U
Die vier initiierenden plus der 38 mitunterzeichnenden Organisationen fordern die Stärkung aller suizidpräventiven Strukturen und deren auskömmliche Finanzierung in Deutschland. „Die Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in verschiedenen Bereichen wie Schule, Ausbildung, Arbeitsplatz, Medien, Familien und vielen anderen mehr. Diese kann nur ressortübergreifend wahrgenommen werden. Damit jeder Mensch, der in einer suizidalen Krise Hilfe sucht, auch Hilfe findet, sind die Rahmenbedingungen in einem Suizidpräventionsgesetz zu regeln, denn jeder Mensch hat einen Anspruch auf entsprechende Hilfe und Unterstützung.“
https://www.koordinierung-hospiz-palliativ.de/ks_news/eckpunkte-fuer-eine-gesetzliche-verankerung-der-suizidpraevention.html
Berlin - Der 124. Deutsche Ärztetag hat in Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid die berufsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte zur Suizidhilfe geändert. Paragraf 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung wird aufgehoben. Darin hieß es bislang: „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Es entspreche ganz überwiegender Auffassung, dass § 16 Satz 3 der (Muster-)Berufsordnung in seiner bisherigen Fassung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden könne“, begründete das Ärzteparlament seine Entscheidung.
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 21. April 2021, im Rahmen einer Vereinbarten Debatte mit dem Thema Suizidhilfe befasst. Wie bei Vereinbaren Debatten üblich, gab es keine konkrete Vorlage als Beratungsgegenstand. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) erklärte zu Beginn, das Thema Suizidhilfe solle im Rahmen einer Orientierungsdebatte erörtert werden. Im Februar 2020 habe das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben und ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben erkannt.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de--834808
Sterbe- und Selbsttötungswünsche sind eingebettet in das komplexe Phänomen der Suizidalität, gleichwohl ist eine differenzierte Betrachtung ihres Verhältnisses zueinander nötig. Suizidales Begehren kann zwar als prägnanter Ausdruck eines Sterbewunsches interpretiert werden, nicht jeder Sterbewunsch führt aber zu einer latenten oder manifesten Suizidalität. Auf dieser Basis möchte der Deutsche Ethikrat die – mögliche – Freiheit von Selbsttötungsentscheidungen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung diskutieren.
Nachdem in einer ersten Veranstaltung am 22.10.2020 zum Thema „Recht auf Selbsttötung?“ die normativen Fragen einer Freiverantwortlichkeit im Vordergrund standen, soll nun das Spektrum des Suizidbegehrens aufgefächert werden, um dieses dann exemplarisch an ausgesuchten Lebenslagen näher zu beleuchten. Konkret nimmt der Ethikrat Aspekte der Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen, im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und im Kontext palliativer Versorgung in den Blick sowie die Selbsttötung als Form der Lebensbilanzierung. Neben den inneren Motiven der Begehrenden sollen die sie beeinflussenden äußeren Faktoren thematisiert werden. Dabei gilt es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Lebenslagen herauszuarbeiten.
https://www.ethikrat.org/anhoerungen/phaenomenologie-der-sterbe-und-selbsttoetungswuensche/#c3894
Der Preis kann auch geteilt oder gewichtet verteilt werden. Die Preisverleihung findet im Rahmen des 14. DGP-Kongresses vom 28.09. – 02.10.2022 in Bremen statt. Der Preis geht an die Einrichtung, nicht an einzelne Personen. Die Preisträger*innen oder von ihnen benannte Stellvertreter*innen nehmen den Preis persönlich entgegen. Anreise und Übernachtung erfolgen auf eigene Kosten.
Die Preisträger*innen erhalten das Preisgeld zum Zwecke der Förderung einer qualitativ hochwertigen Hospiz- und Palliativversorgung im Rahmen von stationären Altenpflegeeinrichtungen.
Die Ausschreibung richtet sich an Einrichtungen der stationären Altenhilfe. Eingereicht werden
Grundsätzlich sind Selbsteinreichungen oder Vorschläge durch natürliche oder juristische Personen möglich. Sofern eine Dritte/ein Dritter eine Arbeit einreicht, müssen alle Urheber*innen mit der Einreichung der Arbeit einverstanden sein. Dies ist schriftlich zu erklären.
Das 2015 verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz stellte einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur stetigen Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung von schwerstkranken Menschen an ihrem Lebensende dar. Damit einhergehen sollten aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin insbesondere Bestrebungen zur Unterstützung von pflegebedürftigen und demenziell erkrankten alten und hochaltrigen Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht zu erahnen, wie die Corona-Pandemie ab März 2020 die Situation von hochaltrigen Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen noch einmal massiv einschränken und verschärfen würde.
Mehr denn je muss es darum gehen, multimorbid erkrankte Menschen hohen Lebensalters nicht nur zu schützen, sondern ihnen im Rahmen der stationären Altenpflege ein weitestmöglich selbstbestimmtes Leben inclusive sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Das bedeutet zum einen, die Kompetenz und Haltung der Hospiz- und Palliativversorgung verstärkt in die Altenpflegeheime zu bringen. Zum anderen heißt es auch, so die Präsidentin der DGP, Prof. Dr. Claudia Bausewein, mit schwerkranken hochbetagten Menschen zu ihren Wünschen und Sorgen bezüglich der Gestaltung der ihnen verbleibenden Lebenszeit im Austausch zu bleiben sowie sensibel Anzeichen von Lebensmüdigkeit oder Lebenssattheit wahrzunehmen und im Rahmen offener Gesprächsangebote aufzugreifen.
Das zehnjährige Jubiläum der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ halten wir für einen guten Anlass, flankierend zum Handlungsfeld der Charta „Entwicklung von Hospizkultur und Palliativkompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen“ einen Preis für Einrichtungen auszuloben, denen es auf beispielhafte Weise gelingt, ihren pflegebedürftigen und demenziell erkrankten Bewohner*innen bis zu ihrem Lebensende höchstmögliche Lebensqualität, Linderung ihrer Krankheitssymptome, soziale Teilhabe, Gespräche sowie Angebote zur Abrundung ihres Lebens zu ermöglichen.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin lobt deshalb erstmals den Preis mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Hospizkultur und Palliativkompetenz in Einrichtungen der stationären Altenpflege“ aus. Dank der großzügigen Unterstützung durch die Stifterfamilie Sturm kann dafür ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Der Preis dient dazu, die Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung in Einrichtungen der stationären Altenpflege in ihrer Vielfalt darzustellen und bekannter zu machen, wie es auch die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland fordert und in ihren Handlungsempfehlungen festschreibt.
Deutsche Gesellschaft
für Palliativmedizin e. V.
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