das ist palliativ

    DGP startet Kampagne: www.dasistpalliativ.de

    das ist palliativ langer strich


    Kampagne lässt Menschen zu Wort kommen, die in der Palliativversorgung tätig sind

    04.05.2022 I „Der Begriff palliativ ist oft angstbesetzt, dabei kann die Palliativversorgung die Lebensqualität steigern mit ihrem klaren Fokus auf die Bedürfnisse der Betroffenen“, erläutert Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, zum heutigen Start der neuen Informations- und Aufklärungskampagne der DGP: www.dasistpalliativ.de

    Im Fokus der Kampagne steht, wie Palliativmedizin und Palliativversorgung Schwerkranken, Angehörigen und den ihnen Nahestehenden zu helfen vermag. Zu Wort kommen Menschen, die mit Engagement und Leidenschaft haupt- und ehrenamtlich in der Palliativversorgung tätig sind.

    Die Kampagne richtet sich vorrangig an das fachfremde Publikum, an Betroffene, Angehörige, Freund:innen, Kolleg:innen oder weitere nahestehende Menschen. Dabei nähert sie sich der Frage, wie wir sterben wollen, auf eine sehr selbstverständliche Weise wie auch mit einer Prise Humor und rückt den Begriff der Würde von Patient:innen in den Mittelpunkt.

    Palliative Versorgung sucht auch in schwierigen Situationen kreative und individuelle Lösungen

    Regelmäßige Posts auf den Social-Media-Kanälen Instagram und Facebook geben einen Einblick in die vielfältige und vielseitige palliative Umsorgung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hospizen oder im eigenen Zuhause. Mitarbeiter:innen erzählen von ihren Erfahrungen und erklären, was für sie palliativ ist – authentisch, ehrlich, menschlich.

    Nicole Herberger Pflegefachkraft im Hospiz Lebenszeit Leisnig

    Nicole Herberger, Pflegefachkraft im Hospiz Lebenszeit im sächsischen Leisnig, berichtet, dass lange Zeit zur Mundpflege aromatisierte Stäbchen eingesetzt wurden, sie aber viel lieber Getränke nutze, die ihre Gäste gerne mögen.

    Dr Sebastian Schiel Chefarzt fr Palliativmedizin Klinikum Fulda

    Für Dr. Sebastian Schiel, Chefarzt für Palliativmedizin am Klinikum Fulda, bedeutet palliativ: „Begegnung zwischen Menschen – auf Augenhöhe, mit Raum für die Geschichte(n) des Gegenübers. Ich begleite Menschen auf einem Abschnitt ihrer Reise. Manchmal ist es der letzte Abschnitt.“

    Auf der Kampagnen-Webseite www.dasistpalliativ.de finden Besucher:innen Informationen über Palliativmedizin und palliative Versorgung sowie praktische Hilfestellungen und Unterstützungsangebote.

    WEBSEITE KAMPAGNE

    PRESSEMITTEILUNG


    Stellen Sie sich und Ihren Arbeitsbereich in den sozialen Medien vor!

    Sie arbeiten in der palliativen Versorgung und es ist Ihnen wichtig, die Bevölkerung über die Bedeutung Ihrer Arbeit aufzuklären?

    Für die neue Kampagne der DGP suchen wir deutschlandweit engagierte Protagonist:innen, die ihre Geschichte erzählen. In kurzen Portraits (Text, Foto und/oder Video) stellen wir Sie und Ihren Bereich einem fachfremden Publikum in den sozialen Medien vor.

    Wenn Sie Interesse haben, dann wenden Sie sich an uns: kampagne@palliativmedizin.de

    Gemeinsam mit RAPPORT MEDIA kümmern wir uns um alle weiteren Schritte und unterstützen Sie, damit wir alle gemeinsam das beste Ergebnis möglich machen.

    LEITFADEN VIDEO

    LEITFADEN FOTOPOST

    Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

    Was ist was?

    Eine Patientenverfügung gibt Auskunft über den Willen einer Person, bezüglich jeglicher Art von medizinischen, pflegerischen und allen weiteren Formen von Behandlungen und Therapien. Eine Patientenverfügung kommt nur dann zum Einsatz, wenn diese Person selbst den eigenen Willen nicht mehr ausdrücken kann.

    In einer Vorsorgevollmacht wird eine Person oder werden mehrere Personen bevollmächtigt, den Willen einer Person wiederzugeben, wenn diese dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die bevollmächtigte Person hat die Aufgabe, dem Willen einer Patientin/eines Patienten Ausdruck zu verleihen und Geltung zu verschaffen. Somit ist eine bevollmächtigte Person das „Sprachrohr der Patientin/des Patienten“ und hat im Sinne der Person, die sich selbst nicht äußern kann, dem Wille Ausdruck zu verleihen. Eine Bevollmächtigung besteht nicht automatisch durch Verwandtschaft, sondern muss von der betreffenden Person erteilt werden.

    Gesetzlich geregelt ist beides im § 1827 BGB.

    Wichtige Eckpunkte zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    Eine Patientenverfügung:

    • muss schriftlich vorliegen und von der Patientin/von dem Patienten unterschrieben sein;
    • bedarf keiner besonderen Form oder Formular und muss weder von einem Anwalt noch von einem Notar erstellt oder beglaubigt werden;
    • sollte bestenfalls in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 2 Jahre) überprüft, gegebenenfalls angepasst und neu unterschrieben werden;
    • kommt immer nur dann zum Einsatz, wenn Personen ihren Willen zu medizinischen und pflegerischen Maßnahmen selbst nicht mehr äußern können. Als Willensäußerungen gelten auch unmissverständliche Gesten (wie Kopfschütteln oder Kopfnicken) oder Abwehrhandlungen;
    • muss freiwillig ausgesellt werden und niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden (§ 1827 BGB). Dies gilt z.B. für Verträge mit Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten;
    • gibt nicht nur Auskunft über medizinische und pflegerische Maßnahmen, die nicht gewünscht sind, sondern insbesondere auch solche, die gewünscht werden (z.B. das Einverständnis zu bestimmten Behandlungen). Darüber hinaus sollten allgemeine persönliche Erklärungen, z.B. Werte- und Glaubensvorstellungen der Patienten erkennbar sein;
    • ist in ihrer Qualität davon abhängig wie der Gesprächsprozess bis zur Erstellung verlaufen ist. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Patientenverfügungen, die ohne ein Gespräch mit wichtigen Personen und nur anhand von Vorlagen aus dem Internet oder Beratungsstellen ausgefüllt wurden, oftmals durch Ärzte, Pflegefachkräfte und weitere an der Behandlung beteiligte Berufsgruppen nicht interpretierbar und somit nur sehr begrenzt brauchbar sind. Wichtige Personen, die an der Erstellung einer Patientenverfügung beteiligt werden sollten, sind insbesondere die bevollmächtigte(n) Person(en) sowie wenn gewünscht Ehe- und Lebenspartner, An- und Zugehörige und vor allem die behandelnden Hausärztinnen und Hausärzte. Inzwischen gibt hierfür auch speziell geschulte Gesprächsbegleiter:innen (siehe: https://div-bvp.de);
    • Patientenverfügungen müssen schnell und einfach für Dritte (z.B. Pflegefachkräfte, Rettungspersonal, Notärzt:innen) auffindbar sein;
    • Patientenverfügungen werden in der Regel für zukünftige Situationen verfasst, die der betreffenden Personen zum Zeitpunkt der Erstellung zumeist unbekannt sind, was eine besondere Herausforderung darstellt. Die schwierige Frage lautet also: „was würde ich (vermutlich) wollen oder nicht wollen, wenn….“;
    • Empfehlenswert sind insbesondere Patientenverfügungen, die auch Notfallsituationen erfassen und in einem Gesprächsprozess entstanden sind, wie es z.B. das Konzept „Behandlung im Voraus planen“ vorsieht und von der Fachgesellschaft „Deutsche interprofessionelle Vereinigung für Behandlung im Voraus Planen e.V.“ (kurz: DiV-BvP) empfohlen und angeboten werden - https://div-bvp.de.

    Deutlich wichtiger als eine Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht.

    Eine Vorsorgevollmacht:

    • ist eine schriftliche und unterschriebene Bevollmächtigung einer Person, die den Willen und die Vorstellungen einer Person genau kennt und diese wiedergeben und zur Umsetzung bringen kann;
    • kommt immer nur dann zum Einsatz, wenn Patient:innen ihren Willen selbst nicht mehr äußern können. Als Willensäußerungen gelten auch unmissverständliche Gesten (wie Kopfschütteln oder Kopfnicken) oder Abwehrhandlungen. Wichtig ist, dass die Person einwilligungsfähig ist und verstehen kann, was sie unterschreibt bzw. in was sie einwilligt und welche Konsequenzen (z.B. Nebenwirkungen) dies für sie haben kann;
    • kann für verschiedene Bereiche erteilt werden, wie z.B.: Gesundheit & Pflege, ärztliche Maßnahmen, Wohnung & Aufenthalt, Post & Kommunikation, Betreuung, Vertretung vor Gericht & Behörden, Digitale Daten und Vermögenswerte. Bei der Bevollmächtigung zu Bestattungs-, Finanz- und Vermögensangelegenheiten ist es auch wichtig zu benennen, ob eine Vollmacht auch über den Tod hinaus gelten soll;
    • kann auch Bankangelegenheiten regeln, es empfiehlt sich jedoch für die Bevollmächtigung für Bankgeschäfte, zusätzlichen die Formulare der entsprechenden Banken zu verwenden, da die Vorsorgevollmachten oft nicht anerkennen;
    • bedarf keiner besonderen Form oder Formular und muss weder von einem Anwalt noch von einem Notar erstellt oder beglaubigt werden. Bei Regelungen zu Vermögenswerten empfiehlt sich dies jedoch;
    • ist keine „Liebeserklärung oder Sympathiebekundung“: Das bedeutet, dass es nicht immer ratsam ist, die Person zu benennen, die einem emotional am Nächsten steht. Es ist sinnvoll eine Person auszuwählen, die am besten, vor allem emotional, in der Lage ist, den Willen der Person durchzusetzen. Diese Person sollte aktiv in den Prozess der Erstellung einer Patientenverfügung eingebunden werden und sollte gefragt werden, ob sie sich emotional in der Lage fühlt, dies in der extremen gesundheitlichen Situation durchzusetzen. Andernfalls kann dies zu schweren Belastungen führen;
    • dient nur dazu, den Willen der Person, die etwas in der Vorsorgevollmacht verfügt, wiederzugeben. Die bevollmächtigte Person ist dazu verpflichtet, diesen (mutmaßlichen) Willen wiederzugeben und darf nicht eigene persönlichen Wünsche oder Wertvorstellungen dabei durchzusetzen (Nach dem Prinzip: Stellen Sie sich vor, Ihr [z.B.] Vater würde hier neben Ihnen sitzen. Was würde er nun zu uns dazu sagen was er wollen würde, wenn er es könnte?). Der Bevollmächtigte ist ausschließlich das „Sprachrohr“ des Patienten. Dies ist auch für die Bevollmächtigten von besonderer Bedeutung, damit deutlich wird, dass sie nicht für eine andere Person etwas entscheiden, sondern immer die einwilligungsunfähige Person selbst die Entscheidung treffen, welche von dem Bevollmächtigten zur Umsetzung gebracht wird. Dieses Verständnis hilft auch, um eventuellen späteren Schuldgefühlen von Bevollmächtigten vorzubeugen, die ggfs. mit einer getroffenen Entscheidung hadern;
    • sollte wenn möglich nur eine bevollmächtigte Person benennen, sowie eine Vertretungsperson, falls die oder der Bevollmächtigte nicht erreichbar oder nicht in der Lage ist, den Patientenwillen wiederzugeben.

     

     

     

     

     

     

    Eine Kampagne der DGP

    Infos folgen.

    Zehn Gründe für eine durch die DGP-zertifizierte Weiterbildung

    1. Die Curricula sind wissenschaftlich begründet, in der Praxis etabliert und werden regelmäßig evaluiert.
    2. Die Kursinhalte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen im Feld der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
    3. Die Curricula berücksichtigen internationale und nationale Standards. Alle Kurse werden auf Basis der Kernkompetenzen der EAPC (European Association for Palliative Care) und des DQR (Deutscher Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen) durchgeführt und folgen der Nationalen Strategie der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“.
    4. Die Curricula bieten eine flexible Anwendungsmöglichkeit (modular, institutions- und berufsgruppenübergreifend, aber auch berufsgruppenspezifische Anwendung).
    5. Die Kurse können variabel gestaltet werden und sind deutschlandweit aufeinander abgestimmt und vergleichbar.
    6. Die Kurse werden von speziell ausgebildeten und praxiserfahrenen Kursleiter:innen durchgeführt, die regelmäßig rezertifiziert werden und deutschlandweit vernetzt sind.
    7. Das aktuelle Fachwissen wird methodisch vielfältig vermittelt.
    8. Die Selbstreflexion der Teilnehmenden sowie die Auseinandersetzung mit ihren individuellen Ressourcen werden durch die gewählten Lernformen angeregt. Dieses Weiterbildungsangebot stärkt das reflektierte Handeln der Teilnehmenden, eröffnet neue Handlungsmöglichkeiten und bietet die Möglichkeit, eigene Perspektiven zu erweitern.
    9. Dieses Weiterbildungsangebot erfährt hohe Anerkennung bei Kostenträgern und Prüfinstanzen aufgrund der transparenten Prüfung der Qualitätsanforderungen jedes Kurses durch eine eigene Zertifizierungsstelle und umfassende Evaluation.
    10. Dieses Weiterbildungsangebot ist Basis für die Implementierung von Hospiz- und Palliativkultur in Organisationen und regt zur Netzwerkarbeit an.

     

    Pädagogische Themen

    Palliative Care Lehren, Lernen, Leben

    Die Handreichung bietet als systematischer, aber offener Fundus Methoden-Bausteine für Lehr-Lern-Situationen in Palliative Care und Hospizarbeit für die Ausbildung zur Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege.

    PALLIATIVE CARE LEHREN LERNEN LEBEN

    Pallithek (abgeschlossenes Projekt)

    Die Pallithek ist eine Mediendatenbank, die einen Überblick über Medien (Filme, Hörspiele, etc.) bietet, die im weitesten Sinne „Tod und Sterben“ thematisieren. Sie ist ein Projekt der AG Bildung der DGP zur Verbesserung der palliativmedizinischen Lehre.

    PALLITHEK

    Pädagogisches Begleitmaterial: z.B. „In Liebe lassen“

    Das eindrucksvolle Drama bietet durch das zentrale Thema „Sterben und Tod“ zahlreiche Anknüpfungspunkte für Schule (Religion und Ethik) und Erwachsenenbildung (z.B. Hospizarbeit). Darüber hinaus ist dieser Film auch für Studierende und Mitarbeitende im Bereich der Palliativversorgung (Palliative Care) geeignet. Für angehende und praktizierende Palliativmediziner:innen können vor allem die vielen Gespräche zwischen Dr. Eddé und Benjamin zur Analyse der Arzt-Patient-Kommunikation und der Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung dienen.

    Mit einem ausführlichem Film-Heft stellt das Institut für Kino und Filmkultur den französischen Spielfilm „In Liebe lassen“ von Regisseurin Emmanuelle Bercot vor. 

    BEGLEITHEFT IN LIEBE LASSEN

     

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
    Aachener Straße 5
    10713 Berlin

    T 030 / 30 10 100 - 0
    F 030 / 30 10 100 - 16
    dgp@dgpalliativmedizin.de
    www.dgpalliativmedizin.de