das ist palliativ

    Kongresse

    Alle zwei Jahre richtet die DGP einen Kongress aus, der 11. Kongress der DGP ist vom 7.9. - 10.9.2016 in Leipzig geplant.

    Wir freuen uns auf den 10. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin vom 24. bis zum 27. Juni 2014 in Düsseldorf.

    Vergangene Kongresse im Überblick:

    9. DGP-Kongress 2012 in Berlin

    8. DGP-Kongress 2010 in Dresden

    7. DGP-Kongress 2008 in Wiesbaden

    6. DGP-Kongress 2006 in Hamburg

    5. DGP-Kongress 2005 in Aachen

    4. DGP-Kongress 2002 in München

    3. DGP-Kongress 2000 in Göttingen

    2. DGP-Kongress 1998 in Berlin

    1. DGP-Kongress 1996 in Köln

     

     

    Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

    Am 1.1.2018 ist in Kraft getreten:

    Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017

    Die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V finden Sie hier.

     

    Am 01.01.2017 ist in Kraft getreten:

    Vereinbarung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung

    Die Vereinbarung zur Palliativversorgung nach § 87 Abs. 1b SGB V finden Sie hier.

     

    Am 8.12.2015 ist in Kraft getreten:

    Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)

    Das Hospiz- und Palliativgesetz finden Sie hier.

     

    Zum 01.10.2013 gab es folgende Änderungen im EBM:

    Leistungen der allgemeinen Palliativversorgung
    Zur Förderung der allgemeinen Palliativversorgung wird ein neuer Abschnitt 3.2.5 bzw. 4.2.5 in den EBM aufgenommen. Zur Eingangsdiagnostik und Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Patienten stehen die Gebührenordnungspositionen 03370 bis 03373 / 04370 bis 04373 bereit. Sie sind berechnungsfähig bei Patienten jeden Alters, die an einer nicht heilbaren, fortschrei-tenden Erkrankung leiden. Die Eingangsdiagnostik (GOP 03370 bei Hausärzten / GOP 04370 bei Kinder- und Jugendärzten) zum Beispiel ist mit 34,10 Euro bewertet. Für Hausbesuche bei palliativmedizinisch zu versorgenden Patienten sind Zuschläge vorgesehen: Ein Zuschlag für reguläre Hausbesuche in Höhe von 12,40 Euro je vollendete 15 Minuten (GOP 03372 bei Hausärzten / GOP 04372 bei Kinder- und Jugendärzten) sowie für dringende Hausbesuche in Höhe von 12,40 Euro je Besuch (GOP 03373 bei Hausärzten / GOP 04373 bei Kinder- und Jugendärzten).

    Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 309. Sitzung am 27. Juni 2013 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.10.2013:

    http://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/ba/babeschluesse/2013-06-27_ba309_3.pdf 

    Dort heißt es auf S. 15 zum neuen Abschnitt 3.2.5:

    3.2.5 Palliativmedizinische Versorgung
    1. Die Gebührenordnungspositionen 03370 bis 03373 sind für die Behandlung von schwerstkranken und sterbenden Patienten in jedem Alter berechnungsfähig, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch nach fachlicher Einschätzung des behandelnden Arztes die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist. Eine Erkrankung ist nicht heilbar, wenn nach dem allgemein anerkannten Stand der Medizin Behandlungs-maßnahmen nicht zur Beseitigung dieser Erkrankung führen können. Sie ist fortschreitend, wenn ihrem Verlauf trotz medizinischer Maßnahmen nach dem allgemein anerkannten Stand der Medizin nicht nachhaltig entgegengewirkt werden kann. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob eine angemessene ambulante Versorgung in der Häuslichkeit (darunter fallen auch Pflege- und Hospizeinrichtungen) möglich ist.

    2. Der grundsätzliche Anspruch eines Patienten auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Sinne des § 37b SGB V wird durch das Erbringen der nachfolgenden Gebührenordnungspositionen nicht berührt.

    3. Die Gebührenordnungspositionen 03371, 03372 und 03373 sind nicht bei Patienten berechnungsfähig, die eine Vollversorgung nach § 5 Abs. 2 der Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten.

    4. Die Gebührenordnungspositionen 03370 bis 03373 sind nicht berechnungsfähig, wenn der behandelnde Vertragsarzt äquivalente Leistungen bei dem Patienten im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V i.V.m. § 132d Abs. 1 SGB V erbringt.

    Zu den einzelnen Gebührenordnungspositionen s. S.15-17:

    http://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/ba/babeschluesse/2013-06-27_ba309_3.pdf 

    Arbeitspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe APV des DHPV und der DGP zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) - Stand 23.04.2013

    Definition

    AAPV = Allgemeine ambulante PalliativVersorgung: Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden. Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden. Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung einzubeziehen.

    Definition DGP/DHPV 15.1.2009

     

     

    12. Kongress der DGP 2018 / BREMEN

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    Als Kongresspräsidenten haben eingeladen: Prof. Dr. Friedemann Nauck & Dr. Birgit Jaspers. Umrahmt und begleitet wurde das viertägige Kongressprogramm durch die "Bremer Woche der Palliativmedizin" - vorbereitet vom Lokalen Komitee in Bremen unter Vorsitz von Dr. Hans-Joachim Willenbrink.

    Herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen des 12. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in Bremen beigetragen haben! www.dgp2018.de

    POSTERBUCH

    VORTRAGSBUCH

    Die nachfolgenden freigegebenen Kongressvorträge können nur von Teilnehmerinnen & Teilnehmern des Kongresses eingesehen werden (Zugangsdaten per E-Mail):

    Bei Problemen mit der Anmeldung im Microsoft Edge Browser oder im Internet Explorer verwenden Sie bitte einen anderen Browser wie Firefox, Opera oder Chrome.

    Banse, Christian: Hospizbegleitung im Krankenhaus - Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG)

    Coors, Michael: Ethikberatung im Krankenhaus

    Doll, Axel: Das Advanced-Nursing-Konzept des DBfK - Konsequenzen für die Palliativpflege

    Ewertowski, Helen: Wie wird die allgemeine ambulante Palliativversorgung erlebt? - Ergebnisse aus Interviews mit Patienten, Angehörigen, Hausärzten und Medizinischen Fachangestellten

    Frickhofen, Norbert: Immuntherapie - Neue Chancen und Komplikationen in der Onkologie: Was bedeutet das für die Palliativmedizin?

    Globisch, Marcel / Hillmann, Thorsten: Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankungl

    Goudinoudis, Katja: Was macht Pflege zur Palliativpflege?

    Graf, Gerda: Professionalisierung der Ehrenamtlichkeit in der Hospizarbeit - Wiegt der Benefit für die Patienten den Verlust der Absichtslosigkeit auf?

    Gramm, Jan: Modelle multiprofessionellen Arbeitens

    Janssen, Gisela: Advance Care Planning in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung von Kindern

    Koessler, Hilde / Obrist, Monika / Goudinoudis, Katja: Umsetzung, Qualität und Finanzierung von Palliative Care in Deutschland, Österreich und in der Schweiz

    Kopitzsch, Franziska: Die politische Notwendigkeit einer eigenen Nationalen Strategie

    Kranz, Steven J.: Palliativversorgung von Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin - Eine Schnittstellenperspektive

    Maier, Bernd Oliver: Palliativdienste im Krankenhaus

    Maier, Bernd Oliver: Interdisziplinarität, Multiprofessionalität, Integration, Spezialisierung...oder: Quo vadis Palliativversorgung?

    Melching, Heiner: Hospiz- und Palliativgesetz

    Melching, Heiner: Trauer und Bestattungskultur in Deutschland

    Mueller, Andreas: Junge Erwachsene - Herausforderung für interprofessionelles Arbeiten

    Mueller, Evelyn: Hausärztliche Versorgung bei schwerkranken und sterbenden PflegeheimbewohnerInnen: die Perspektive der Pflegeheime

    Mueller, Heidi: Wo steht die Trauerversorgung in Deutschland? Eine versorgungsepidemiologische Erhebung

    Mueller, Falko: Besprechungskulturen in ambulanten Palliativteams

    Muench, Urs: S3-Leitlinie Palliativmedizin: Angst

    Muench, Urs: Was ist "Psychosozial"? Und wer macht das?

    Muench, Urs: Psychische Störungen und ihre gesellschaftliche Akzeptanz

    Neurath, Annette: Physiotherapie im interprofessionellen Team einer Palliativeinheit

    Niemuth, Mara: Die Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen mit nicht-progredienten, lebenslimitierenden Erkrankungen und komplexer Mehrfachbehinderung - Eine Bedarfs- und Versorgungsanalyse aus Sicht der Familien

    Radbruch, Lukas: Zwischen der Opioid-Epidemie und fehlendem Zugang zur Palliativversorgung - eine internationale Bilanz

    Radbruch, Lukas: Wer ist Palliativpatient?

    Rahammer, Dominik: Spiritual Care in der Palliativmedizin - eine systematische Literaturrecherche zu Begriffsdefinitionen in Europa

    Remi, Constanze: Off-Label-Use in der Palliativmedizinischen Praxis

    Roser, Traugott: Spiritualität und Trauer

    Schneider, Marcus: Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes

    Schroeder, Johanna Marie: Scham- und Schulderleben am Lebensende. Eine qualitative Untersuchung zum emotionalen Erleben

    Schubert, Barbara: Symptome und Bedürfnisse geriatrischer Palliativpatienten

    Simon, Steffen: Palliativdienste im Krankenhaus - Stand und Ausblick nach zwei Jahren mit einer neuen und spezifischen ZE

    Simon, Alfred: Ambulante Ethikberatung - Hintergrund, Strukturen, praktische Erfahrungen

    Stiel, Stephanie: Belastungen von Angehörigen in der Palliativversorgung

    Wasner, Maria: Inter- und Multiprofessionalität - Handlungs- und Kompetenzfelder der Sozialen Arbeit in der Palliativversorgung

    Weise, Sabine: Physiotherapeutische Behandlung von Patienten mit Atemnot

    Werschnitzke, Kristin: Palliative Care und hospizliche Begleitung bei Menschen mit geistiger und schwerer Behinderung - erste Ergebnisse aus einem gemeinsamen Forschungsprojekt (BMBF)

    DGP Palliativtag 2013


    TitelseiteDer Palliativtag 2013 der DGP fand vom 20. bis zum 21.9. 2013 in Rostock statt, Thema: "Lotse Werden".

    OB Rostock

                                                     Roland Methling, Oberbürgermeister der
                                                       Hansestadt Rostock,bei seinem Grußwort
                              am 20.9.13. Foto: DGP: dlu

    Programm
    Abendveranstaltung

    Tagungspräsidenten


    DGP-Palliativtag 2013


    Adresse und Veranstaltungsort
    StadtHalle Rostock
    Südring 90
    18059 Rostock
    Tel: 0049 0381 - 4400180
    www.messe-und-stadthalle.de


    Organisation
    Kongress- und Kulturmanagement GmbH
    Postfach 36 63 | 99407 Weimar
    Tel. (03643) 2468-0
    Fax. (03643) 2468-31

     

    Die drei Tagungspräsidenten (von links): Barbara Annweiler,
    Prof. Dr. Christian Junghanß, Lucienne Zellmer. Foto: DGP: dlu

    Tagungspräsidenten

    Frau Barbara Annweiler
    M. Sc. Palliative Care
    Palliativzentrum HELIOS-Kliniken Schwerin
    Wismarsche
    Straße 393-397
    19049 Schwerin
    barbara.annweiler@helios-kliniken.de   

    Frau Lucienne Zellmer
    Case Managerin Palliative Care am Klinikum Südstadt Rostock
    Trainerin Palliative Care
    Südring 81
    18059 Rostock
    lucienne.zellmer@kliniksued-rostock.de

    Herr Prof. Dr. med. Christian Junghanß
    Interdisziplinärer Bereich für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Rostock
    Zentrum Innere Medizin III
    Ernst-Heydemann-Straße 6
    18057 Rostock
    christian.junghanss@med.uni-rostock.de

    Weitere Mitglieder des lokalen Organisationsteams:

    Herr PD Dr. med. Carl Friedrich Classen
    Universitäts-Kinder- und Jugendklinik Rostock
    carl-friedrich.classen@med.uni-rostock.de

    Frau Dr. med. Iris Friesecke
    Palliativstation Warnow-Klinik Bützow
    gGmbH
    friesecke@warnowklinik.de

    Herr Dr. med. Axel Goepel
    Zentrum für Palliativmedizin, Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg
    agoepel13@t-online.de

    Herr Dr. med. Sven Hellwig
    Palliativstation am Klinikum Südstadt Rostock
    sven.hellwig@kliniksued-rostock.de

    Frau Dr. med. Beate Krammer-Steiner
    Klinik für Innere Medizin III, Palliativstation am Klinikum Südstadt Rostock
    beate.steiner@kliniksued-rostock.de

    Frau Dipl.-Psych. Heidje Richter
    Zentrum für Palliativmedizin, Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg
    heidje.richter@googlemail.com

    Frau Leila Vahle
    Interdisziplinärer Bereich für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Rostock
    leila.vahle@med.uni-rostock.de

    DGP-Struktur

    Struktur

    DGP-Mitglieder werden nach ihrer jeweils vorrangigen Berufsgruppe einer Sektion sowie nach Wohn-/Arbeitsort einer Landesvertretung zugeordnet, so dass jedes Mitglied nach den Kriterien Beruf und Bundesland verortet ist.

    Inhaltlich können sich DGP-Mitglieder auf drei Ebenen engagieren:

    1. auf der thematischen Ebene in Arbeitsgruppen, Task Forces und Kommissionen
    2. auf der berufsbezogenen Ebene in den Sektionen
    3. auf der regionalen Ebene in den Landesvertretungen

    Von allen drei Ebenen aus können Projekte und Veranstaltungen angeregt werden, deren Förderung der Zustimmung des DGP-Vorstands bedarf. DGP-Projekte bzw. DGP-Veranstaltungen können über die Koordinationsstelle beantragt werden, diese ist zu erreichen unter: koordination@palliativmedizin.de oder Tel.: 030/30 10 100 12.

    Kooperationen mit anderen Fachgesellschaften

    Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) kooperiert außerdem mit anderen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Mit einigen von ihnen wurden gemeinsame Kommissionen gebildet. Wer den direkten Kontakt zu diesen Kommissionen aufnehmen möchte, kann sich gerne an die der Kommission vorstehenden Sprecher wenden. Von DGP-Seite sind das für die Kommission

    • Palliativmedizin in der Geriatrie (Gemeinsame Kommission mit der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie / DGG): Raymond Voltz (raymond.voltz@uk-koeln.de)

    • Palliativmedizin in der Neurologie (Gemeinsame Kommission mit der Deutschen Gesellschaft für Neurologie / DGN): Raymond Voltz (raymond.voltz@uk-koeln.de)

    • Palliativmedizin in der studentischen Lehre (Gemeinsame Kommission mit der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes / DGSS): Frank Elsner (felsner@ukaachen.de)

    Informationen zur Mitarbeit in der DGP

    Nähere Informationen zu den einzelnen Arbeitsebenen der DGP:

    Merkblatt Arbeitsgruppe
    Merkblatt Sektion
    Merkblatt Landesvertretung
    Merkblatt Task Force
    Merkblatt Kommission
    Merkblatt Projekt/Veranstaltung

    Deutsche Gesellschaft
    für Palliativmedizin e. V.
    Aachener Straße 5
    10713 Berlin

    T 030 / 30 10 100 - 0
    F 030 / 30 10 100 - 16
    dgp@dgpalliativmedizin.de
    www.dgpalliativmedizin.de